Sommerferien

Das Team der BAfEP wünscht von ganzem Herzen einen schönen Sommer und gute Erholung!

Während der ersten und letzten Ferienwoche ist die Verwaltung zu den Sekretariatszeiten (08:00 - 12:00 Uhr) persönlich oder telefonisch erreichbar.

Während der übrigen Ferienwochen schreiben Sie im Bedarfsfall bitte ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für Ihre Planung im kommenden Schuljahr finden Sie hier die vom SGA beschlossenen schulautonom freien Tage: 25.10.2021, 07.01.2022, 27.05.2022, 03.06.2022.
Wie im vergangenen Schuljahr gibt es österreichweit einheitliche Herbstferien von 26.10. bis 02.11.2021. Die Dienstage nach Ostern und Pfingsten sind Schultage!
Alle Termine finden Sie immer in unserem Kalender.

Schulschlussbrief

Hier können Sie den Schulschlussbrief mit Informationen zur letzten Schulwoche und zum Start ins neue Schuljahr nachlesen:

Schulschlussbrief von Fr. Dir. Hochmeisterpdf

Weiter finden Sie hier einen Brief von Bildungsminister Faßmannpdf.

Änderung der Hygienemaßnahmen / Aufsteigen mit einem Nicht genügend

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!

Ich darf Sie über weitere Änderungen der Hygienemaßnahmen an Schulen informieren, die ab Dienstag, 15. Juni 2021, gelten sollen. Allerdings ist die Verordnung noch nicht da:

  • Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt. Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, keine FFP2-Maske getragen werden muss. Das gilt für Lehrpersonen als auch für SchülerInnen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist eine Maske zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Lehrpersonen können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen (z.b.: Küche, Gruppenarbeiten, Sonderunterrichtsräume…).
  • Schulische Kooperationen sind wieder erlaubt. Das heißt: schulfremde Personen können – unter Wahrung der eben dargestellten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung etc.).
  • Singen sowie Sport und Bewegung sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist.

Weil in den Medien das Aufsteigen mit 1 Nicht genügend teils missverständlich dargestellt wird, möchte ich noch hinweisen:

  • Schülerinnen und Schüler mit einem „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis dürfen ohne Konferenzbeschluss dann in das nächste Schuljahr aufsteigen, wenn der betreffende Unterrichtsgegenstand im vergangenen Schuljahr nicht bereits negativ beurteilt wurde. Die SchülerInnen haben das Recht, zur Wiederholungsprüfung anzutreten.
  • Diese Aufstiegsregelungen gelten nicht beim Wechsel in eine andere Schulart (z.B.: BHS-FS).
  • „Ein Aufsteigen mit einem Nicht genügend“ in einem „auslaufenden“ Gegenstand ist nicht möglich.

So wünsche ich noch erfolgreiche letzte Schulwochen und sende ganz liebe Grüße

Mag. Karin Hochmeister

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