Die Teilprüfung „Fachbereich“ besteht aus zwei Teilprüfungen. Sie besteht wahlweise in Form

  • einer fünfstündigen schrifltichen Klausurarbeit oder
  • einer Projektarbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion)

plus einer mündlichen Prüfung.

Die Klausurarbeit ist über ein Thema aus dem Berufsfeld der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten oder über ein Thema, das sowohl der beruflichen Tätigkeit der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel der berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann.

Die Projektarbeit besteht aus einer projektorientierten Arbeit, welche in eigenständiger Weise auf höherem Niveau zu erstellen ist und einer Präsentation und Diskussion derselben unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes (gleichfalls auf höherem Niveau).1

Inhalte für die schriftliche Klausurarbeit:
Erstellen einer schriftlichen Arbeit zu einem selbst gewählten Thema:
Umfang: 30 Seiten
Abgabe der Arbeit plus verwendeter Literatur spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Klausurarbeit.
Die Inhalte der Arbeit dienen als Grundlage für die schriftliche Klausurarbeit.

Inhalte der mündlichen Prüfung

8 Kapitel in Absprache mit der Betreuerin aus den Schulbüchern:
Hobmair Hermann (2012, 5. Auflage): PÄDAGOGIK, Bildungsverlag EINS Köln.
Hobmair Hermann (2013, 5. Auflage): PSYCHOLOGIE, Bildungsverlag EINS Köln.

1  Durchführungsbestimmungen für Berufsreifeprüfung, Rundschreiben 8/2017, vom Bundesministerium für Bildung, S.4-5.